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Telefonanbieter wechseln

Aus der Vielzahl der Telefontarife unterschiedlicher Telekommunikations-Unternehmen findet sich auf den Vergleichsseiten schnell ein neuer Telefon-Anbieter, der mit einem günstigen Tarif und interessanten Konditionen lockt. Vor dem Wechsel des Telefonanbieters aber schrecken viele zurück, weil sie befürchten, der Wechsel sei mit einer neuen Telefonnummer verbunden, die erst wieder umständlich bei allen Bekannten, Verwandten, Freunden und Geschäftspartnern bekannt gegeben werden muss.

Telefonnummer muss sich nicht ändern
Es ist gesetzlich festgelegt, dass jeder Telefonkunde im Fall eines Anbieter-Wechsels das Recht hat, seine bisherige Telefonnummer zu behalten. Zu diesem Zweck muss die Anschluss-Nummer vom alten zum neuen Telefon-Anbieter übertragen werden. In der Regel dauert diese Übertragung rund fünf Tage, an denen die telefonische Erreichbarkeit unter Umständen eingeschränkt sein kann.

Wechsel erfolgt nicht immer kostenlos
Bevor der Vertrag mit dem neuen Telefon-Anbieter geschlossen wird, sollten seine Geschäftsbedingungen und Konditionen genau überprüft werden, denn nicht jeder Anbieter ermöglicht die kostenlose Mitnahme der Rufnummer. Dennoch kann ein Wechsel lohnenswert sein, vor allem dann, wenn die Tarife des neuen Anbieters deutlich günstiger sind, so dass eine Gebühr für die Mitnahme der Telefonnummer durch die niedrigeren laufenden Kosten schnell ausgeglichen ist.

Ablauf des Telefonanbieter-Wechsels
Die Telefon-Anbieter regeln den Wechsel untereinander. Da es eine Reihe unterschiedlicher Wechsel-Optionen gibt, kann sich der Wechsel auch nur auf einen Teil der Leistungen beziehen, während ein anderer Teilvertrag weiterhin beim bisherigen Anbieter genutzt wird. Häufig bleibt der Telekom-Festnetzanschluss erhalten und nur die Vermittlung der Gespräche erfolgt über einen anderen Anbieter. Rechtzeitig vor dem Umschaltungstermin wird der Kunde vom neuen Anbieter darüber informiert, zu welcher Zeit er mit Einschränkungen durch die Umstellung rechnen muss.

Kündigung des alten Vertrags
Vor dem Abschluss des neuen Vertrags sollte man sich auf jeden Fall über die Kündigungsfristen informieren, die mit der Beendigung des bisherigen Vertrags verbunden sind. Da der Umstellungstermin häufig vom Kunden nicht beeinflussbar ist, sprechen die Telefonanbieter den Termin in der Regel untereinander ab. Anders, als beim Wechsel des Strom- oder Gasanbieters aber gibt es keine Verpflichtung eines Netzbetreibers, den Telefonanschluss jederzeit zu gewährleisten. Aus diesem Grund sind möglichst genaue Absprachen mit beiden Telefonanbietern erforderlich. Im Idealfall regelt man im Vorfeld, dass wichtige Kontakte notfalls per Handy erfolgen können.