Tarife für die private Altersvorsorge vergleichen
Mit der gestiegenen Lebenserwartung hat sich auch die Dauer der Rentenphase erhöht. Die Auszahlungen der gesetzlichen Rentenversicherung liegen heute bei ca. 42% des zuletzt bezogenen Gehalts. Wer seinen Lebensstandart im Alter halten will, wird um die private Rentenversicherung nicht mehr herum kommen. Doch welche verschiedenen Tarife der privaten Altersvorsorge gibt es? Ein Vergleich lohnt sich.
Rürup Rente
Diese Form der privaten Altersvorsorge wird staatlich gefördert und steht jedem Bürger offen. Durch ihren Steuervorteil ist sie auch für Selbstständige interessant. Hinter der Rürup Rente verbirgt sich eine nicht übertragbare oder vererbbare Leibrente. Einmal- oder Teilauszahlungen sind nicht möglich. Kommt es zur Arbeitslosigkeit, ist der gesamte Betrag geschützt. Die Auszahlung erfolgt frühestens nach Vollendung des 60. Lebensjahrs. Die Rentenauszahlungen werden besteuert.
Riester Rente
Ebenfalls vom Staat gefördert wird die Riester Rente. Sie beinhaltet verschiede Sparformen, wie zum Beispiel den Banksparplan oder den Fondssparplan. Auch hier ist das Kapital bei einer Arbeitslosigkeit geschützt. Möchte man einen Wohnungsbau finanzieren, können bis zu 50.000€ entnommen werden. Eine Teilauszahlung ist zu Beginn der Rente möglich. Maximal 30% des Kapitals kann sich der Rentenempfänger so auszahlen lassen. Es besteht die Möglichkeit, die Erträge von 12 Monaten zu einer Auszahlung zusammenzufassen. Das Kapital kann nur in der Ansparphase vererbt werden.
Sofort Rente
Bei der Sofort Rente zahlt der Anleger einmalig einen Betrag. Die Versicherung zahlt ihm ab sofort jeden Monat eine Zusatzrente aus. Dies kann auch für einen jungen Menschen interessant sein, der er einen größeren Betrag geerbt hat.
Lebensversicherung
Erfüllt die Lebensversicherung die Ansprüche der Riester Rente, kann sie steuerlich abgesetzt werden. Wurde der Vertrag nach 2005 abgeschlossen, werden die Erträge mit bis zu 50% versteuert. Bei Arbeitslosigkeit gilt ein Vermögensfreibetrag von 200€ pro vollendetem Lebensjahr. Die Mindestgrenze liegt bei 4.100€, die Höchstgrenze bei 13.000€.
Hinweis:
Oft bieten die Versicherungen weitere Optionen zu den Tarifen an. So kann die Dauer der Rentenzahlungen mit der Rentengarantiezeit festgelegt werden. Tritt der Todesfall vorher ein, wird die Rente bis zum vereinbarten Zeitpunkt weiter gezahlt. Wer die Beitragsrückgewähr oder den Hinterbliebenenschutz als Zusatz wählt, bekommt bei gleichen Beiträgen eine geringere Rente. Hier entnehmen die Versicherungen Beiträge zur Deckung des Todesfallrisikos.
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